Eigenmietwert Abschaffung 2028 im Kanton Zürich: Was Eigentümer jetzt wissen sollten
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Mit der beschlossenen Eigenmietwert Abschaffung 2028 steht in der Schweiz ein grundlegender Systemwechsel bevor. Ab 2028 entfällt nicht nur die Besteuerung des Eigenmietwerts, sondern voraussichtlich auch die Möglichkeit, energetische Sanierungen steuerlich abzuziehen.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer im Kanton Zürich – insbesondere im Zürcher Oberland – ergeben sich daraus wichtige strategische Fragen.
Was bedeutet die Eigenmietwert Abschaffung 2028 konkret?
Bis Ende 2028 können Investitionen in energetische Massnahmen weiterhin steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen insbesondere:
Photovoltaikanlagen
Batteriespeicher
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Dachsanierungen mit energetischer Verbesserung
Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts entfällt voraussichtlich auch dieser Steuerabzug. Damit bleiben realistisch die Jahre 2026 und 2027, um Projekte noch steuerlich optimal umzusetzen.
Steuerabzug für Photovoltaik und Batteriespeicher nur noch bis 2028?
Gerade Photovoltaik im Kanton Zürich ist in Kombination mit einem Batteriespeicher besonders attraktiv. Neben der steuerlichen Abzugsfähigkeit profitieren Eigentümer von:
Reduktion der laufenden Energiekosten
höherem Eigenverbrauch
besserer Energieeffizienzklasse
langfristiger Wertsteigerung der Immobilie
Möglichkeiten durch Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Wer heute eine PV-Anlage plant, sollte die steuerlichen Rahmenbedingungen genauso berücksichtigen wie technische und wirtschaftliche Aspekte.
Neue Rahmenbedingungen im Kanton Zürich
Neben der Eigenmietwert Abschaffung verändern sich auch andere Faktoren:
neue Liegenschaftsbewertungen
dynamischere Netztarife
angepasste Einspeiseregeln
zunehmende Bedeutung von Eigenverbrauch und Speicherlösungen
Die beschlossene Härtefallklausel kann kurzfristig entlasten, ersetzt jedoch keine langfristige Strategie. Eine ganzheitliche Betrachtung von Steuer, Energie, Gebäudetechnik und Werterhalt wird deshalb immer wichtiger.
Energetische Sanierung 2026–2027 richtig planen
Zwischen Erstberatung, Analyse, Planung, Fördergesuch, Bewilligung und Umsetzung vergehen oft mehrere Monate. Gerade bei grösseren Projekten wie einer Dachsanierung mit integrierter Photovoltaik sollte genügend Zeit eingeplant werden.
Eine frühzeitige Planung schafft:
Klarheit über Investitionskosten
Transparenz bezüglich Steuerwirkung
Sicherheit bei Fördergeldern
technisch saubere Umsetzung
langfristige Wirtschaftlichkeit
eConnect aus Bubikon: Ihr Energiepartner im Zürcher Oberland
Als konzessionierter Elektroinstallations- und Energiepartner nach Art. 6 NIV begleiten wir von eConnect GmbH in Bubikon Eigentümerinnen und Eigentümer im gesamten Kanton Zürich. Von der Analyse über Planung und Förderanträge bis zur fachgerechten Installation erfolgt alles mit eigenem qualifiziertem Fachpersonal.
Unsere Leistungen umfassen:
Durch die Verbindung von Technik, Wirtschaftlichkeit und regulatorischem Verständnis entstehen Lösungen, die langfristig tragfähig sind.
Fazit zur Eigenmietwert Abschaffung 2028

Die kommenden Jahre sind für Eigentümerinnen und Eigentümer im Kanton Zürich strategisch relevant. Wer energetische Investitionen plant, sollte die aktuellen steuerlichen Möglichkeiten berücksichtigen und Projekte sorgfältig vorbereiten. Eine individuelle Analyse zeigt, welche Massnahmen in Ihrer Situation sinnvoll sind und wie sich Investitionen technisch und wirtschaftlich auswirken.
Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer strukturierten, fachlich fundierten Beratung.
eConnect GmbH





















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